Förderprogramme von Bund und Ländern für Luftreiniger

Förderungen mobiler Luftreiniger auf einen Blick

Profitieren Sie von einer Vielzahl an Förderprogrammen für Luftreiniger auf Bundes- und Landesebene - Für Schule, Kita, Gastronomie, Kultur oder Gewerbe.

Im Folgenden haben wir die Förderprogramme des Bundes, sowie die Investitionsunterstützungen der Bundesländer mit größter Sorgfalt für Sie zusammengefasst. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen.

Bundesweite Fördermöglichkeiten für Luftreiniger

Überbrückungshilfe Unternehmen

Am 30 Juni 2022 endeten nach 2 Jahren Laufzeit die Überbrückungshilfen. Bewilligungen und Abrechnungen laufen aber weiter. Alle Infos auf dieser Seite: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Förderprogramm IMPULS

Wie/was wird gefördert:
Das Programm IMPULS zielt darauf ab, dem Amateurmusizieren in ländlichen und strukturschwachen städtischen Räumen Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart zu geben.

Fördermittel können grundsätzlich ab einer Höhe von mindestens 2.500 Euro bis zu einer Höhe von maximal 20.000 Euro pro Antragsteller*in beantragt werden (im Fall von Kreisverbänden bis zu 150.000 Euro). Pro Trägerorganisation werden maximal zwei Anträge aus diesem Programm bewilligt.

Förderfähige Kosten
Projektbezogene Honorarausgaben für z. B. künstlerische und organisatorische Leistungen sowie Sachkosten (Mieten, Noten etc.), Investitionen in Einzelgegenstände bis jeweils max. 800 Euro netto und Festzuschüsse zu Weiterbildungen. Pro Antrag kann die Anschaffung von bis zu zwei mobilen Luftreinigern gefördert werden – der Betrag von 800 €/netto pro Gerät darf in diesem Fall überschritten werden.

Wo kann ich den Antrag stellen?
bmco.de


Förderungen auf Landesebene

Niedersachsen

Das Land gewährt mit den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“ Zuwendungen für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften und setzt damit die Förderung aus den bisherigen Richtlinien fort, in denen keine Antragstellung mehr möglich ist. Dazu wurden die bisherigen Fördermöglichkeiten zusammengefasst und erweitert.

Gefördert werden wie bisher CO2-Ampeln (Luftgüteampeln) und Lüftungsanlagen, z. B. Fensterventilatoren, diese können in allen Unterrichts- und Betreuungsräumen eingesetzt werden. Luftreinigungsgeräte für Räume, die sich nicht ausreichend lüften lassen, können zukünftig auch in weiteren Räumlichkeiten, in denen sich regelmäßig viele Personen aufhalten, gefördert werden, z. B. Lehrerzimmer, Aufenthaltsräume, Besprechungsräume.

Der Antrag ist an das örtlich zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) zu richten. Bei Einrichtungen in Trägerschaft eines Trägers der freien Jugendhilfe mit Sitz des Trägers außerhalb von Niedersachsen und bei Trägern mit Einrichtungen in mehreren RLSB-Bezirken ist der Antrag in dem RLSB zu stellen, in dessen Bezirk die beantragte Fördersumme am höchsten ist.

Zuwendungsanträge sind bis zum 31.10.2022 zu stellen. Das in der Richtlinie als Anlage abgedruckte Antragsformular ist zu verwenden.

Kindertagespflegepersonen müssen dem Antrag die Erlaubnis nach § 43 Abs. 1 SGB VIII in Kopie beifügen.

Weitere Infos / Wo kann ich den Antrag stellen?
niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant ein Landes-Sonderprogramm „CoronaVorsorge 2022“, mit dem die Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen bei der Beschaffung von CO2-Messgeräten unterstützt werden sollen. Darüber hinaus soll eine Wiederöffnung des bisherigen Landes-Förderprogrammes zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten in Kindertagesbetreuung und Schulen erfolgen.

Das Landeskabinett befasst sich aktuell mit dem Landes-Sonderprogramm „CoronaVorsorge 2022“; anschließend bedarf es der Zustimmung des Landtags Nordrhein-Westfalen zu den geplanten Ausgaben. Danach kann das neue Landes-Sonderprogramm auf den Weg gebracht werden.

Weitere Infos: (Stand: 19.08.2022)
nrw.de


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